Bonusheft pflegen

Wir hatten neulich in unseren Zahnarztpraxis in Spandau den Fall einer jungen Frau, die eine Brücke brauchte. Als es um die Finanzierung ging, sprachen wir sie auch auf das Bonusheft an. Leider hatte sie noch nie davon gehört. Da sie früher nicht unser Patient war, konnten wir auch nicht nachträglich Einträge im Heftchen vornehmen. Dazu müsste sie zu dem Zahnarzt, der sie die Jahre zuvor behandelt hat. Ein gepflegtes Bonus-Heft kann sich richtig lohnen.

Patienten erhalten bei einer medizinisch notwendigen Versorgung mit Zahnersatz, wie Kronen, Brücken und herausnehmbare Prothesen, einen Bonus in Form eines um 10 bzw. 15 Prozentpunkte höheren Festzuschusses zu den festgesetzten Beträgen für die jeweilige Regelversorgung. Sind die Voraussetzungen für den Bonus nicht erfüllt, beträgt der Festzuschuss allerdings 50 %.

Achtung: Der Bonus wird nicht auf die Mehrkosten gewährt, die über die Kosten der „Regelversorgung“ hinausgehen − sogenannte „gleichartige Versorgungen“ und „andersartige Versorgungen“.

20% Bonus

Der Zuschuss für die Vertragsleistung steigt um 20 %, wenn gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in den letzten fünf Jahren wenigstens einmal im Kalenderjahr zur eingehenden Untersuchung beim Zahnarzt waren und deren Gebiss eine regelmäßige Zahnpflege erkennen lässt. Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr müssen mindestens einmal pro Kalenderhalbjahr an der Individualprophylaxe teilgenommen haben. Dann erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse von 50 % auf 60 %, 20% mehr als ohne Bonusheft. Den verbleibenden Anteil müssen die Patienten selbst übernehmen. Der Eigenanteil kann durch eine private Zahnzusatzversicherung ganz oder teilweise versichert werden.

30% Bonus

Bei einer lückenlosen Vorsorge über einen Zeitraum von zehn Jahren erhöht sich der Zuschuss für die Kassenleistung um weitere 10 % auf 30 % (bezogen auf den Zuschuss in Höhe von 50 %). Damit steigt der Zuschuss auf insgesamt 65 % der Kosten einer Regelversorgung. Das sind 30% mehr als ohne Bonusheft.

Rechenbeispiel

Hier einmal ein fiktives Beispiel: Angenommen eine Krone würde 1.000€ kosten, dann müssen Sie ohne Bonusheft 500€ selbst tragen. Haben Sie die letzten fünf Jahre regelmäßig unsere Praxis in Spandau besucht, bekommen Sie einen Bonus von 20%, zahlen also folglich nur noch 400€. Wenn Sie zehn Jahre lange regelmäßig beim Zahnarzt waren, bekommen Sie einen weiteren Bonus und zahlen nur noch 350€ aus eigener Tasche.

Bei dieser Beispielrechnung gehen wir aber davon aus, dass sich die 1.000€ auf eine Regelversorgung beziehen. In der Realität zeigen sich die Krankenkassen oft „knausrig“ und der Eigenanteil ist von vorneherein größer, wenn man einen ordentlichen auch ästhetisch schönen Zahnersatz bekommen möchte.

Härtefallregelung

Es gibt auch eine Härtefallregelung. Dazu die eigene Krankenkasse fragen! Abgesehen davon können Sie am Jahresende bei der Steuererklärung auch größere finanzielle Belastungen abschreiben lassen. Das hängt von Ihrem Einkommen ab.

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